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...unsere AGBs bis 8/2010:
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1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung. Den Trainings- und Kursbereich nur mit geeigneten und sauberen Turnschuhen betreten (Rutschgefahr). Beim Trainieren immer ein Handtuch unterlegen. Klickschuhe mit Außenklick bitte am Indoor – Cycling - Bike anziehen. Körperrasuren jeglicher Art sind zu unterlassen (Verstopfungsgefahr). Die Mitglieder sind an die Anweisungen des Personals gebunden. Die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden. Mit Frei- und Kurzhanteln nur im vorgesehenen Bereich trainieren. Der Wertsachenspind ist beim Verlassen des Studios zu leeren. Das Training selbst soll in ruhiger Atmosphäre ablaufen. Um einen reibungslosen Trainingsbetrieb zu gewährleisten, möchten wir Euch bitten, die Fitnessgeräte in den Trainingspausen auch anderen Trainierenden zu überlassen. Die Kopfhörer für die Fernsehgräte sind nach Gebrauch am Tresen abzugeben. Die Cardiogeräte sind nach der Benutzung zu desinfizieren. Der Pflegliche Umgang der Anlagenausstattung bitten wir Zugewährleisten. Sachbeschädigungen in der Anlage werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. 2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens am Fünften bzw. 20ten eines Monats sowie 14-tägig abgebucht. Bei Mitgliedschaften welche mit einem Angebotspreis geschlossen werden, erfolgt nach Ablauf der Erstlaufzeit, eine automatische Wandlung in den entsprechenden Normaltarif mit einer Laufzeit von 12 Monaten und dessen Beitragshöhe von 33,00 € .p.M. p.P. Das gleiche gilt für unsere Jungend – Flatrate, welche sich mit der Vollendung der 18 Lebensjahr, automatisch in eine Erwachsene – Flatrate wandelt. D.h. eine Laufzeit von 12 Monaten mit einer Beitragshöhe von 6,50 € p.W p.P. Barzahlungen werden nur akzeptiert, wenn das Mitglied die vereinbarte Erstlaufzeit in Vorauskasse zahlt. Der monatliche Beitrag ist auch zahlungspflichtig, wenn die Leistungen des Fitness-Centers nicht in Anspruch genommen werden. Bei schuldhaften Verzug von zwei Monatsbeiträgen werden sämtlich Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin fällig. Nach Ausgleich dieser Forderung des Fitness-Centers kann das Mitglied seinen Nutzungsanspruch wieder in vollem Umfang geltend machen. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Trainingsanmeldung sind nicht übertragbar. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben. Für jede Rücklastschrift wird eine Gebühr von 10,00 € berechnet. 3. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende der Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um 6 Monate. Wird es dem Fitness-Center aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, die vertragliche Leistung zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, im Anschluss an die Mitgliedschaft für die Dauer der Ausfallzeit das Leistungsangebot des Fitness-Centers in Anspruch zu nehmen. 4. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie unserer Homepage oder laut Aushang. steht dem Kunden Tresen- und Trainerpersonal zur Verfügung. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebots bleiben dem Fitness-Center vorbehalten. Das Fitness-Center behält sich das Recht vor, einmal im Jahr 4 Wochen zu schließen, um anfallende Arbeiten/Urlaub durchführen zu lassen. Der Beitrag bleibt auch während dieser Zeit bestehen und wird nicht zurückerstattet. 5. Eine Haftung des Fitness-Centers für Schäden, welche sich das Mitglied während Nutzung der Einrichtungen des Fitness-Centers bzw. beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten zuzieht, ist ausgeschlossen. Auf Grund unserer Räumlichen Möglichkeiten und nach Anweisung der Berufsgenossenschaft wurde uns untersagt: „Das Aufhalten und Nutzen der Cardio- und Fitnessgeräte für Kinder ohne Trainingsanmeldung unter 15 Jahre ist strengstens verboten“. Kinder unter 15 Jahre dürfen sich nur im Bistrobereich aufhalten! Für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Bei groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstandes oder der Hausordnung sowie im Falle fahrlässiger Sachbeschädigung in/an den Räumlichkeiten des Fitness-Centers ist das Fitness-Center ermächtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Fahrlässige Sachbeschädigungen in/an den Räumlichkeiten des Fitness-Centers verpflichten den Verursacher zum Schadensersatz. Das Hausverbot gilt auch für den Fall des An- oder Verkaufs von Anabolika oder Drogen in den Räumlichkeiten des Fitness-Centers von Dritten an Dritte. Die Geschäftsleitung behält sich ferner das Recht vor, gegen die betroffen Personen Anzeige zu erstatten. Das Hausverbot entbindet jedoch nicht von der Pflicht zur Zahlung der monatlichen Beiträge bis zur Kündigung der Mitgliedschaft. 6. Sollte das Mitglied Zweifel an seiner Sportgesundheit haben, sollte es vor Trainingsbeginn einen Arzt konsultieren. 7. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 8. Das Fitness-Center ist dazu berechtigt, jährliche Beitragserhöhungen zum Jahresbeginn in Höhe des jeweiligen Verbraucherpreisindexanstiegs für Deutschland des Vorjahres vorzunehmen. Ein Sonderkündigungsrecht entfällt. Eine Beitragsfreistellung aus persönlichen Gründen ist in der Erstlaufzeit nicht möglich. Das Mitglied bestätigt, das Original dieser Anmeldung erhalten zu haben. Abweichungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Durch die Unterschrift erkennt das Mitglied den Inhalt der Trainingsanmeldung und der AGB`s an. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fitness-Centers. Abweichende Vereinbarung: __________________________________________________________________________________________
Werden abweichende Vereinbarungen getroffen, bleibt der Rest hiervon unberührt.
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